Maskentragepflicht bei Spielen der ersten Mannschaft

Per 19. Oktober 2020 wurde vom Bund die generelle Maskentragepflicht verfügt. Für Veranstaltungen von mehr als 100 Personen gilt diese Regelung auch im Freien.

Gestützt auf diese Vorgaben führt der FC Münsingen bei Spielen der ersten Mannschaft per sofort eine Tragepflicht für Gesichtsmasken auf dem ganzen Areal Sandreutenen ein.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unser geltendes Corona-Schutzkonzept auf der Homepage des FC Münsingen.

Der Vorstand des FC Münsingen

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