Getaggte Beiträge‘Neustart’

Geisterspiele auf Sandreutenen

 

Bis auf Weiteres finden die zur Saisonvorbereitung gehörenden Freundschaftsspiele aller Mannschaften unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies, nachdem es im Kanton Bern nach wie vor verboten ist, sportliche Veranstaltungen vor Publikum durchzuführen.

Für die Verhaltensanweisungen bei Freundschaftsspielen verweisen wir auf unser diesbezügliches Konzept.


Auszug www.be.ch/corona-sport

„Sportveranstaltungen
Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist verboten. Ausnahmen sind Wettkämpfe ohne Publikum für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger sowie den Profibereich. Ausgenommen sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken (Sportlerinnen und Sportler, Staff, Trainer, etc.) sowie Volunteers.
Für all diese Ausnahmen muss ein Schutzkonzept vorliegen und umgesetzt werden.“


 

COVID-19: Regelung Trainingsbetrieb FCM (ab 15.6.2020)

Der Vorstand des FC Münsingen hat an seiner ordentlichen Vorstandssitzung vom 8. Juni 2020 die Beschlüsse für die Wiederaufnahme der Trainings getroffen und das weitere Vorgehen definiert.
Mit grosser sportlicher Vorfreude informieren wir wie folgt

Aufgrund der gelockerten Massnahmen des Bundes, steht es dem FC Münsingen wieder frei, Trainingseinheiten mit den vollzähligen Mannschaften durchzuführen. Als Starttermin haben wir den 15. Juni definiert.
Dabei handeln wir nach dem uns vorliegenden Konzept, welches gemeinsam durch das BAG, dem BASPO und SwissOlympic erstellt wurde. Als Konkretisierung haben wir für den FC Münsingen ein angepasstes Dokument erstellt.

Im Wesentlichen behandelt das Konzept die folgenden fünf Grundsätze, welche zwingend eingehalten werden müssen. Die Verantwortung liegt bei den Trainern.

Grundsätze

  1. Nur symptomfrei ins Training
    Personen mit Krankheitssymptomen müssen der Sportanlage Sandreutenen fernbleiben und medizinische Abklärungen durchführen
  2. Abstand halten
    Bei der Anreise, während des Aufenthalts und der Abreise von Sandreutenen, sind die Distanzregeln von 2 Metern einzuhalten. Zu Körperkontakt darf es einzig im Training kommen
  3. Hände gründlich waschen
    Als entscheidender Hygienebeitrag gilt eine vorbildliche Reinigung der Hände als Pflicht
  4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen
    Bei Trainings sollen sich möglichst keine Zuschauer auf dem Gelände befinden.
    Bei Wettbewerben und Spielpartien dürfen sich nicht mehr als 300 Personen auf Sandreutenen aufhalten. Gleichzeitig muss jedem Zuschauer/in eine Fläche von 4m2 zur Verfügung stehen. Der Zugang muss allenfalls reglementiert werden
  5. Präsenzliste führen
    Für ein nachvollziehbares Contact Tracing, müssen Listen von Trainingsteilnehmern (inkl. Staff) geführt werden. Diese Liste müssen bei Bedarf unverzüglich an den Corona-Beauftragten übergeben werden. Wir bestehen auf elektronischen Listen.

Konzepte von den Mannschafttrainern/innen

Um den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, müssen die Mannschafttrainer ein eigenes Konzept erstellen. Darin müssen sie aufzeigen, wie sie die oben genannten Grundsätze in ihren Trainingseinheiten umsetzen und sicherstellen.
Erst nach dem Bewilligen des Konzepts dürfen die Trainings wieder aufgenommen werden. Der FCM stellt den Trainern dafür eine Vorlage zur Verfügung. Die Dokumente müssen nach dem Erstellen an den Corona-Beauftragen gesandt werden.

Zeitpunkt zum Neustart in Verantwortung der Mannschaftstrainern/innen

Wie in der Kommunikation vom 12. Mai publiziert, starten wir die Trainings mit den Kadern der neuen Saison. Dabei überlassen wir es den Trainingsverantwortlichen (Trainer/innen & Assistenten/innen), wann sie wieder starten. Wir erwarten jedoch eine vorgängige und klare Kommunikation an die Mannschaften.

 

Wir bedanken uns erneut für die hohe Disziplin unserer Vereinsangehörigen und das uns stets wohlwollend und konstruktiv entgegengebrachte Verständnis.

Der Vorstand des FC Münsingen